Warum zum Wahlarzt?
Ich habe für einige Jahre gerne in einer Kassenordination gearbeitet, und bin der Überzeugung, dass Kassenordinationen einen unverzichtbaren Beitrag in der Gesundheitsversorgung darstellen.
Die relativ engen Zeitvorgaben, welche auch durch die Krankenkassenhonorare vorgegeben werden, reichten jedoch selten aus, um – insbesondere bei einer Erstvorstellung oder Besprechung eines komplexen medizinischen Eingriffs – alle Details ausführlich zu besprechen, und alle berechtigten Fragen beantworten zu können. Mein Anspruch ist es, dass meine Patient*innen immer das Gefühl haben, dass ihnen genug Zeit für für ihre Anliegen und auch Bedenken gewidmet wird, und keine Frage unbeantwortet bleibt.
Eine ausführliche Anamnese, sowie sorgfältig durchgeführte Untersuchungen benötigen auch ausreichend Zeit. Zeit, die ich Ihnen – und auch mir selbst – für eine umfassende und für beide Seiten zufriedenstellende Behandlung nehmen möchte.
Wahlarztordinationen können – wie eine Kassenordination – Überweisungen für Untersuchungen, z.B. Laborkontrollen, CT oder MRT Untersuchungen ausstellen, und die Verrechnung dieser Untersuchungen erfolgt über die Krankenkasse. Auch Rezepte für Medikamente können, sofern diese nicht speziell bewilligungspflichtig sind, wie gewohnt ausgestellt werden. Etwaige Behandlungen, welche in der Ordination besprochen und in weiterer Folge im Krankenhaus durchgeführt werden müssen, werden über Ihre Krankenkasse bzw. Gesundheitsversicherung verrechnet.
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Wahlärzte haben keinen direkten Vertrag für die Verrechnung mit den Krankenkassen. Daher stellen Wahlärzte an ihre Patient*innen nach der Ordination eine Honorarnote aus, welche direkt an den Wahlarzt bezahlt wird.
Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie diese Honorarnote bei der Krankenkasse zur Kosten-Rückerstattung einreichen. Es werden bis zu 80% des Kassenhonorars der erbrachten Leistungen zurückerstattet. Damit dieser Vorgang für Sie erleichtert wird, habe ich für Sie ein Formular vorbereitet, das Sie mit der bezahlten Honorarnote bei der Krankenkasse zur Durchführung der Rückerstattung vorlegen können. Private Versicherungen mit Wahlarztversicherung erstatten in der Regel einen Großteil oder den ganzen Betrag.
Rechnen Sie – je nach erbrachten Leistungen – für eine Erstvorstellung, für welche ich ca. 60 Minuten einplane, mit 180-220 Euro, und für eine Folgeordination je nach Dauer und Untersuchungen mit 100-160 Euro.
Auch sorgfältige internistische OP-Freigaben und ein tauchärztliches Attest benötigen Zeit, und gewisse Untersuchungen (z.B. eine Echokardiografie oder eine Ergometrie) können vorgeschrieben sein.
Die Bezahlung vor Ort kann mittels Bankomat/Kreditkarte erfolgen. Sie erhalten von mir eine Zahlungsbestätigung.

